Urteil vom 15. März 2017 – VIII ZR 270/15 Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, in welchem Umfang sich Gerichte mit vom Mieter vorgetragenen Härtegründen bei der Entscheidung über eine Fortsetzung eines Mietverhältnisses nach § 574 Abs. 1 BGB auseinanderzusetzen haben. Quelle: Bundesgerichtshof
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