Denken Sie daran! Ab 1.11.2015 gilt ein neues Meldegesetz. Dem Mieter ist eine Meldebescheinigung auszustellen, die mindestens folgende Angaben enthalten muß: • Name und Anschrift des Vermieters • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum • die Anschrift der Wohnung • die Namen der meldepflichtigen Personen Hier der Link…
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