Frage: Sind die Teilnahmebescheinigungen behördlich anerkannt?

Antwort: Für Form und Inhalt der Teilnahmebescheinigungen gibt es keine einheitliche behördliche Stelle. Jede Behörde entscheidet für sich. Wir haben allerdings bei der Konzeption unserer Seminare peinlich genau darauf geachtet, die Bedingungen zu erfüllen, welche die MaBV für das Ausstellen von Teilnahmebescheinigungen stellt. Daher werden Sie bei uns auch keine Teilnahmebescheinigungen finden, welche sich thematisch nicht an die Gliederungsvorschrift der MaBV halten. Auf den Zertifikaten der Teilnahmebescheinigungen geben wir jeweils die gelehrten Inhaltspunkte der MaBV an. Seit Anbeginn wurden von den Behörden unsere Teilnahmebscheinigungen anerkannt. Da wir sicher sind, alle Bedingungen der MaBV zu erfüllen, geben wir für alle Online-Seminare eine Geld-zurück-Garantie im Falle der Nichtanerkennung einer Teilnahmebescheinigung.